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   VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18.A   

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VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18.A (https://dejure.org/2019,26466)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.08.2019 - 6 L 331/18.A (https://dejure.org/2019,26466)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. August 2019 - 6 L 331/18.A (https://dejure.org/2019,26466)
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  • VG Berlin, 01.09.2017 - 28 K 166.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus einer Eritreerin mit Kind; Abschiebungsverbot

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Dabei ist zu beachten, dass es in Bezug auf Eritrea wegen der fast lückenlosen Unterdrückung freier Informationsmöglichkeiten innerhalb des Landes durch Militär, Polizei und Sicherheitsdienste außerordentlich schwierig ist, menschenrechtsrelevante Informationen zu erhalten und auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea vom 22. März 2019, S. 2, Ziff. 7; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. September 2017 - 28 K 166.17.A -, juris Rn. 29).

    Besondern betroffen sind dabei Kernthemen wie der Nationaldienst, die Haftbedingungen, Folter sowie die Bestrafung von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern (vgl. EASO-Bericht Länderfokus Eritrea, Mai 2015, S. 9; SEM Focus Eritrea - Update Nationaldienst und illegale Ausreise vom 22. Juni 2016 (aktualisiert am 10. August 2016), Ziff. 2; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Themenpapier "Eritrea: Nationaldienst" vom 30. Juni 2017, Seite 1 ff.; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. September 2017 - 28 K 166.17.A -, juris Rn. 29; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2017 - 6 K 7338/16.A -, juris Rn. 71, 73).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Dies ist der Fall, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme, hier die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Dies ist dann der Fall, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung des Antrages geradezu aufdrängt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 5. Februar 1993 - 2 BvR 1294/92 -, juris Rn. 15).
  • VG Düsseldorf, 23.03.2017 - 6 K 7338/16

    Eritrea; Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung; Verfolgungshandlung;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Besondern betroffen sind dabei Kernthemen wie der Nationaldienst, die Haftbedingungen, Folter sowie die Bestrafung von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern (vgl. EASO-Bericht Länderfokus Eritrea, Mai 2015, S. 9; SEM Focus Eritrea - Update Nationaldienst und illegale Ausreise vom 22. Juni 2016 (aktualisiert am 10. August 2016), Ziff. 2; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Themenpapier "Eritrea: Nationaldienst" vom 30. Juni 2017, Seite 1 ff.; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. September 2017 - 28 K 166.17.A -, juris Rn. 29; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2017 - 6 K 7338/16.A -, juris Rn. 71, 73).
  • VG Hamburg, 26.10.2016 - 4 A 1646/16

    Asylrecht: Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Asylsuchenden

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Den herangezogenen Quellen lässt sich jedoch jedenfalls entnehmen, dass sich der eritreische Nationaldienst vom Wehrdienst anderer Staaten durch seine unbegrenzte und willkürliche Dauer, durch die Heranziehung der Dienstpflichtigen in Form von Zwangsarbeit und die dabei häufig herrschenden unmenschlichen Bedingungen bis hin zur Anwendung von Folter und Sexualstraftaten unterscheidet (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2016 - 4 A 1646/16 -, juris Rn. 34).
  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2017 - 1a K 1931/16

    Eritrea; nationaler Dienst; Entziehung; Sanktionierung; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Beim eritreischen Nationaldienst handelt es sich nach Überzeugung der Kammer um einen zeitlich nicht befristeten Arbeitsdienst unter menschenrechtswidrigen Bedingungen, welcher als Zwangsarbeit und damit als eine unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 AsylG zu qualifizieren ist (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1a K 1931/16.A -, juris Rn. 38; Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 4 A 3618/16 -, juris Rn. 25).
  • VG Hamburg, 05.10.2016 - 4 A 3618/16

    Verfolgung in Eritrea wegen illegalen Verlassen des Nationaldienstes

    Auszug aus VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 L 331/18
    Beim eritreischen Nationaldienst handelt es sich nach Überzeugung der Kammer um einen zeitlich nicht befristeten Arbeitsdienst unter menschenrechtswidrigen Bedingungen, welcher als Zwangsarbeit und damit als eine unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 AsylG zu qualifizieren ist (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1a K 1931/16.A -, juris Rn. 38; Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 4 A 3618/16 -, juris Rn. 25).
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